SRV-Bielefeld

Jugend-Championat

Für die Jugendlichen, der dem Stadtreiterverband angeschlossenen Mitgliedsvereine, wird alljährlich das sog. Bielefelder Jugend-Championat sowohl in der Dressur als auch im Springen ausgerichtet.

Die Kinder und Jugendlichen im Alter bis zu 18 Jahren haben die Möglichkeit, sich über das Jahr auf den im Stadtreiterverband Bielefeld ausgerichteten Reitturnieren und Reitertagen für das regelmäßig im Herbst stattfindende Finale zu qualifizieren.

Im Rahmen der Finalprüfungen auf der Ebene eines Reiter-, Dressurreiter- bzw. Springreiterwettbewerbes haben die über das Jahr erfolgreichen Teilnehmer dann die Möglichkeit, ihren Jungendchampion zu ermitteln.

Stadtmeisterschaft

Der Stadtreiterverband richtet jährlich eine Stadtmeisterschaft auf den Ebenen A und L im Bereich Dressur und Springen aus.

In 2023 wird die diesjährige Stadtmeisterschaft in der Disziplin Dressur und Springen auf der Reitanlage des RuFV Brake e.V. in der Zeit vom 04.-06.08.2023 ausgetragen.

Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind Teilnehmer/innen aller Altersklassen, die Mitglied eines dem Stadtreiterverband Bielefeld angeschlossenen RV sind u./o. ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Bielefeld haben.

Bedingungen:

Die Teilnahme an den Meisterschaften ist bis eine Stunde vor Beginn der jeweiligen Wertungsprüfung schriftlich an der Meldestelle zu erklären. Nachträgliche Anmeldungen werden nicht berücksichtigt

NEU:

In diesem Jahr wird es in den einzelnen Disziplinen nur 1 Wertungsprüfung geben.

Die Teilnahme an mehreren Meisterschaften ist möglich, jedoch wird für jede Meisterschaft nur das insgesamt beste Pferd eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin gewertet. In gleichartigen Meisterschaften (Dressur/Springen) wird nur das bessere Gesamtergebnis der jeweiligen Meisterschaft gewertet (A-Ebene oder L-Ebene)

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DRESSUR + SPRINGEN 2022:

10.-11.09.22 auf der Reitanlage des BRFC, Am Schießstand 20, Bi-Senne

Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind Teilnehmer/innen aller Altersklassen, die Mitglied eines dem Stadtreiterverband Bielefeld angeschlossenen RV sind u./o. ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Bielefeld haben.

Bedingungen:

Die Teilnahme an den Meisterschaften ist bis eine Stunde vor Beginn der jeweils ersten Wertungsprüfung schriftlich an der Meldestelle zu erklären.

Die Teilnahme an mehreren Meisterschaften ist möglich, jedoch wird für jede Meisterschaft nur das insgesamt beste Pferd eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin gewertet. In gleichartigen Meisterschaften (Dressur/Springen) wird nur das bessere Gesamtergebnis der jeweiligen Meisterschaft gewertet (A-Ebene oder L-Ebene)

Anmeldeformular:

kann gerne vorab hier heruntergeladen werden, ist aber weiterhin im Original an der Meldestelle wie oben angegeben rechtzeitig abzugeben. (Downloadformular weiter unten)

Wertungsmodus:

Dressur: Die Wertnoten der Teilprüfungen werden addiert. Bei Wertnotensummengleichheit entscheidet das bessere Ergebnis der 2. Wertungsprüfung. Eine nicht beendete Wertungsprüfung wird mit der Wertnote 0 bewertet.

Springen: Der Sieger einer Teil-LP erhält 1 Punkt mehr als Anzahl der zu wertenden Teilnehmer der jeweiligen Meisterschaft, der Zweitrangierte 1 Punkt weniger, der Drittplatzierte 2 Punkte weniger usw. Bei Punktsummengleichheit entscheidet das bessere Ergebnis der 2. Wertungsprüfung. Eine nicht beendete Wertungsprüfung wird mit 0 Punkten bewertet.

SRV Team

SRV Förderprogramme

Seit vielen Jahren fördert der Stadtreiterverband den Reitsport in Bielefeld. Hierbei stehen die Disziplinen „Dressur“ und „Springreiten“ im Vordergrund.

Mindestens einmal im Jahr organisiert der Verband jeweils einen mehrtätigen zentralen Dressur- und einen Springlehrgang, bei dem gerade junge Talente gefördert werden in dem der Stadtreiterverband einen Großteil der Lehrgangsgebühr trägt.

Voraussetzung zur Teilnahme ist immer die aktive Mitgliedschaft in einem Bielefelder Reitverein!

Wie erfahren Sie von den Lehrgängen? Alle Bielefelder Vereine werden frühzeitig über die Lehrgänge informiert und können somit die Termine und Modalitäten vereinsintern weiterleiten. Die Anmeldung läuft dann per email direkt an den SRV.

Neben den Lehrgängen richtet der Verband ebenfalls seit einigen Jahren das Bielefelder Jugendchampionat aus. Hierbei sollen von den jungen Reiterinnen und Reitern erste Turniererfahrungen gesammelt werden. Es besteht die Chance sich auf den Bielefelder Turnieren für das spätere Finale zu qualifizieren, hat man sich qualifiziert, erfolgt per email eine Einladung zum Finale, dort werden dann sowohl in der Dressur aber auch im Springen in zwei Klassen die Sieger geehrt. Details zu den Teilnahmebedingungen und Qualifikationsterminen erfahren Sie im Bereich „Jugendchampionat“ oder Sie wenden sich an den Jugendwart des SRV bzw. die Jugendwarte in den einzelnen Vereinen.

SRV Satzung

Satzung Stadtreiterverband Bielefeld e.V.

§ 1 Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen „ Stadtreiterverband Bielefeld e.V. “ .

2. Er hat seinen Sitz in Bielefeld und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter VR 2548 eingetragen.

3. Der Stadtreiterverband Bielefeld e.V. . – SRV – ist Mitglied im „Pferdesportverband Westfalen e.V.“ und gehört damit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen an.

§ 2 Zweck und Aufgaben

1. Der SRV ist der zuständige Fachverband für den Pferdesport und die damit verbundene Pferdehaltung Im Gebiet der kreisfreien Stadt Bielefeld für die ihm als Mitglieder angehörenden Vereine und Pferdebetriebe.

2. Seine Aufgabe ist die Förderung der Ziele der angeschlossenen Vereine und Pferde-betriebe und deren Unterstützung bei der

a) Ausbildung der Jugend und allen Personen, die sich mit Pferden beschäftigen, im Reiten, Fahren ,Voltigieren sowie der Haltung, Ausbildung und im Umgang mit Pferden,

b) Ausübung des Pferdesports und der Erholung seiner Mitglieder mit Hilfe ihrer Pferde in der freien Natur und Landschaft und der Wahrung der besonderen Aufgaben der Landschaftspflege sowie des Natur- und Wasserschutzes,

c) Durchführung und Überwachung von Lehrgängen zur Ausbildung der Interessen in allen Fragen und auf allen Gebieten, die mit dem Pferdesport, den Pferdeleistungsschauen und der Pferdehaltung zusammenhängen,

d) Einhaltung der „Rahmen-Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings“ des Deutschen Sportbundes sowie der „Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes“.

e) Förderung des gegenseitigen Erfahrungsaustausches unter den benachbarten Vereinen;

f) Wahrnehmung aller Belange, die die Reitwege im Gebiet der Stadt Bielefeld betreffen.

3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 51 AO.

Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch persönliche Beratung und individuelle Unterstützung der ordentlichen Mitglieder sowie möglichst eine in jedem Jahr durchzuführende Stadtmeisterschaft sowie andere Veranstaltungen in eigener Verantwortung oder in Verbindung mit dem Turnier eines Mitgliedvereins. Die Veranstaltung von Absatzmärkten, Versteigerungen und rein züchterischen Unternehmungen gehören nicht zu den Aufgaben des Vereines.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Aufgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Bei Auflösung des Vereines und/oder Wegfall des bisherigen gemeinnützigen Zweckes fällt das Vermögen an den Provinzialverband westfälischer Reit- und Fahrvereine, der es gemeinnützig zu verwenden hat.

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
§ 3 Mitgliedschaft

1. Der Verein besteht aus:

2. a) ordentlichen Mitgliedern, b) Pferdebetrieben, c) fördernden Mitgliedern, d) Ehrenmitgliedern.
1. Voraussetzung für die Mitgliedschaft:

a) Ordentliche Mitglieder können die im Vereinsgebiet bestehenden Reit-, Voltigier- und Fahrvereine und FN-Pferdebetriebe werden.

b) Als Pferdebetriebe können natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen davon aufgenommen werden, die ihren Sitz im Vereinsgebiet haben und nicht bereits ordentliche Mitglieder sind. Pferdebetriebe müssen mindestens die Voraussetzungen für das Grundschild „Pferdehaltung“ der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) e.V. gemäß APO nachweisen und auf Dauer führen.

1. Vereine und Pferdebetriebe aus Nachbargemeinden können in den Stadtreiterverband nur aufgenommen werden, wenn sich in dem Gebiet kein Stadt/Kreisreiterverband befindet oder eine schriftliche Erklärung des dortigen Stadt/Kreisreiterverbandes vorliegt, wonach gegen die Aufnahme keine Bedenken bestehen.

2. Fördernde Mitglieder sind Freunde und Förderer des Reitsports. Sie sind zu den Mitgliederversammlungen einzuladen. Sie haben kein Stimmrecht.

3. Mitglieder, die sich um den Stadtreiterverband und allgemein um den Reitsport besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern bzw. Ehrenvorsitzenden ernannt werden.

1. Der Antrag auf Aufnahme als ordentliches Mitglied oder Pferdebetrieb in den Verein hat schriftlich durch Einreichung des ausgefüllten Aufnahmeformulars zu erfolgen, bei ordentlichen Mitgliedern unter Beifügung des Freistellungsbescheides zur Gemeinnützigkeit.

2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er hat den Antrag zuvor mit einer Frist von 1 Monat den Mitgliedern des SRV zur Stellungnahme zuzuleiten. Die Aufnahme kann nur verweigert werden, wenn schwerwiegende Gründe eine Ablehnung rechtfertigen. Bei einer Ablehnung ist die Berufung an die nächste Mitgliederversammlung zulässig, und zwar innerhalb einer Frist von 1 Monat seit Zugang der ablehnenden Entscheidung. Dem antragstellenden Verein ist die Entscheidung des Vorstandes schriftlich mitzuteilen, im Falle der Ablehnung mit Begründung und dem Hinweis auf die Möglichkeit der Berufung an die Mitgliederversammlung innerhalb Monatsfrist.
4. Die Mitgliedschaft endet:

a) durch Austritt, der schriftlich zu erklären ist,

b) durch Auflösung des Vereins oder Aufgabe des Pferdebetriebes,

c) durch Ausschluss, der bei einem groben Verstoß gegen die Satzung bzw. Rückstand der Zahlungsverpflichtung mit mindestens zwei Jahresbeiträgen vom Vorstand beschlossen werden kann.

Gegen den Ausschluss ist die Berufung innerhalb von 1 Monat mit Zugang des Beschlusses an die Mitgliederversammlung möglich.

Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder verlieren jeden Anspruch auf ein etwa vorhandenes Vereinsvermögen. Dagegen haben sie alle Verpflichtungen dem Verein gegenüber, besonders in finanzieller Hinsicht, bis zum Ende des Jahres zu erfüllen, in dem der Austritt oder der Ausschluss erfolgt.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die ordentlichen Mitglieder habe das Recht auf volle Unterstützung und Förderung durch den Verein im Rahmen der Satzung.

Die Mitglieder sind verpflichtet:

a) die Satzung einzuhalten und die von den satzungsgemäßen Organen des Vereines gefassten Beschlüsse und Anordnungen zu befolgen und die festgesetzten Beiträge bis zum 30. Juni jeden Jahres an den Verein zu zahlen,

b) durch tatkräftige Mitarbeit die Bestrebungen des Vereines zu unterstützen,

c) stets die Grundsätze des Tierschutzes zu beachten, insbesondere sich mit aller Kraft und ohne Ansehen der Person dafür einzusetzen, dass

– die Pferde ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und artgerecht untergebracht werden;

– den Pferden ausreichend Bewegung ermöglicht wird;

– die Grundsätze artgerechter Pferdeausbildung gewahrt, d.h. ein Pferd nicht unreiterlich behandelt, z.B. gequält, misshandelt oder unzulänglich transportiert wird.
§ 5 Organe des Vereines

Organe des Vereines sind:

1. der Vorstand,

2. die Mitgliederversammlung,

3. der Jugendausschuss,

4. der Sportausschuss,

5. der Ausschuss Pferdebetriebe. Die Mitgliederversammlung kann die Bildung weiterer Organe beschließen.

und soweit vorhanden:
§ 6 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus: a) dem Vorsitzenden, b) einem oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, c) dem Geschäftsführer, d) dem Schatzmeister (Kassierer), e) dem Jugendwart, und soweit vorhanden: f) dem Beauftragten für den Breitensport/Reitwege, g) dem Beauftragten für Pferdebetriebe, h) dem Beauftragtem für den Turniersport, i) dem Tierschutzbeauftragten.

2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

3. Der Vorstand wird von der Mitgliedersammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Die Wahlperiode endet mit der ersten Mitgliederversammlung des vierten Jahres durch die Neuwahl des nachfolgenden Vorstandes. Sofern die Mitgliedersammlungen

in den verschiedenen Jahren nicht datumsgleich stattfinden, verlängert oder verkürzt sich die Wahldauer zulässigerweise entsprechend.

Eine Wiederwahl ist möglich, jeweils im Abstand von 2 Jahren werden die Vorstandsmitglieder zu 1a) und 1c) sowie 1 b) und 1d) im Wechsel gewählt.

Falls ein Mitglied vorzeitig ausscheidet, hat eine Ersatzwahl in der nächsten Mitgliederversammlung zu erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt bestimmt der Vorstand ein Ersatzmitglied als kommissarisches Vorstandsmitglied.

4. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und erledigt alle Verwaltungsaufgaben, soweit sie nicht durch Satzung oder Gesetz einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Eine Delegation von Aufgaben ist möglich. Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,

b) die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung, die Leitung der Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden oder – im Falle seiner Verhinderung – durch einen stellvertretenden Vorsitzenden oder ein vom Vorsitzenden, ersatzweise vom Gesamtvorstand bestelltes Vorstandsmitglied,

c) die Aufstellung des Haushaltsplanes für jedes Geschäftsjahr, Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes,

d) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Einsetzung von Fachausschüssen und Bestimmung seiner Mitglieder mit Ausnahme des Jugend- und des Sportausschusses.

5. Der Vorstand ist in seinen Sitzungen beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen und mindestens 4 Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretende Vorsitzende, anwesend sind. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch einen stellvertretenden Vorsitzenden spätestens 1 Woche vor der Sitzung. Der Mitteilung einer Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen.

Vorstandsbeschlüsse können im schriftlichen und mündlichen Verfahren gefasst werden, wenn alle Mitglieder des Vorstandes dem Beschlussvorschlag zustimmen.

§ 7 Mitgliederversammlung

1. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt, und zwar im ersten und/oder vierten Quartal.

2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen haben stattzufinden, wenn ¼ der ordentlichen Mitglieder dies verlangen.
1. Die Einberufung und Leitung erfolgt durch den Vorsitzenden über den Geschäftsführer, ersatzweise in der Reihenfolge der Vorstandsregelung, § 6 Ziff. 4 b).

2. Eine Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von mindestens 2 Wochen unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Der Fristablauf beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag, sie kann auch per Telefax erfolgen. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die dem Vorstand zuletzt bekannt gegebene Adresse gerichtet wurde.

3. Anträge an die jeweilige Mitgliederversammlung müssen bis drei Tage vor der Versammlung an den Vorsitzenden gerichtet werden, der sie sodann unter Benennung des Antragstellers auf die Tagesordnung zu setzen hat. Später eingehende Anträge zur Tagesordnung sind nach dem Tagesordnungspunkt

„Genehmigung der Tagesordnung“

der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen, die zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen nur mit einer Mehrheit von 75 % der anwesenden Mitglieder die Aufnahme in die Tagesordnung beschließen kann.

Anträge auf Auflösung des Vereins müssen spätestens bis zum Oktober des Jahres vor der Mitgliederversammlung des Folgejahres gestellt werden.

5. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für alle Aufgaben, soweit sie nicht dem Vorstand oder anderen Vereinsorganen obliegen. Sie ist ausschließlich zuständig für folgende Angelegenheiten:

a) Genehmigung eines vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr,

b) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstands einschließlich dem des Vorsitzenden des Sportausschusses, dem des Jugendwartes und der der Rechnungsprüfer sowie Entlastung des Vorstandes,

c) Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages,

d) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes,

e) Bestimmung der Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse sowie deren Wahl und Abberufung bis auf das vom Ausschuss Pferdebetriebe delegierte Mitglied,

f) Wahl der Kassenprüfer, g) die Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden, h) Änderung der Satzung, i) Auflösung des Vereins, j) Entscheidung über die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Aufnahmean

trags, k) Entscheidung über die Berufung gegen den Ausschluss eines Vereinsmitglieds.

1. Die Mitgliederversammlung im vierten Quartal sollte nach Möglichkeit ausschließlich der Festlegung der Turniertermine des Folgejahres vorbehalten bleiben.

2. Die Mitgliederversammlung ist immer beschlussfähig, bei Auflösung des Vereins jedoch nur dann, wenn mindestens 50 % der Mitglieder anwesend sind.

3. In der Mitgliederversammlung gilt folgende Stimmberechtigung:

a) Jeder Verein hat höchstens zwei Stimmen.

Die Stimmen können nur persönlich von anwesenden Mitgliedern eines Vereines abgegeben werden, die zu dessen Vertretung berechtigt sind.

b) Bei Pferdebetrieben, die in der Mitgliederversammlung durch ihren anwesenden Inhaber oder Betriebsleiter vertreten werden, gewährt ein Bestand von 5 Betrieben je eine Stimme. Mehrere Stimmen können durch eine Person abgegeben werden.

c) Eine Übertragung des Stimmrechtes oder Ausübung durch bevollmächtigte Vertretung ist nicht möglich.

1. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, soweit Satzung oder Gesetz im Einzelfall nichts anderes vorsehen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Für Satzungsänderungen und für eine Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen erforderlich.

2. Soweit in dieser Satzung oder im Gesetz nichts anderes bestimmt, sind alle Wahlen öffentlich. Es ist geheim abzustimmen, wenn dies ein Mitglied verlangt.
1. a) Von der Mitgliederversammlung wird der Vorstand gewählt und zwar zunächst der Vorsitzende, bei dessen Wahl die Wahlleitung einem stellvertretenden Vorsitzenden obliegt, dann der/die stellvertretende(n) Vorsitzende(n) und weiter die übrigen Mitglieder in der im § 6 aufgeführten Reihenfolge. Es gilt der Kandidat als gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Ist diese Stimmenanzahl nicht erreicht worden, findet im zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die die meisten Stimmen erhalten haben.

b) Der Protokollführer wird vom Versammlungsleiter bestimmt. Versammlungsleiter und Protokollführer haben das Protokoll zu unterzeichnen. Es muss enthalten:

Ort und Zeit der Versammlung,

Namen des Versammlungsleiters und des Protokollführers,

Zahl der erschienenen Mitglieder,

Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit,

die Stimmberechtigung,

die gestellten Anträge, das Abstimmungsergebnis;

Satzungsänderungsanträge,

Beschlüsse, die immer wörtlich aufzunehmen sind.
§ 8 Jugendausschuss

1. Der Jugendausschuss besteht aus den Vereinsjugendwarten oder deren Stellvertretern sowie den Jugendsprechern, die der Jugendausschuss wählt.

2. Der Jugendausschuss ist wenigstens einmal im Jahr vom Stadtjugendwart oder seinem Stellvertreter einzuberufen.

3. Seine Aufgaben sind: a) Wahl des Stadtjugendwartes für die Dauer von 4 Jahren, b) Wahl des stellvertretenden Stadtjugendwartes für die Dauer von 4 Jahren,

c) Wahl der Voltigierbeauftragten für die Dauer von 4 Jahren,

d) Beratung der satzungsmäßigen Organe des Vereines in allen Fragen der Jugendarbeit,

e) Beschlussfassung über die Vergabe von Jugendförderungsmitteln entsprechend den Bewilligungsbedingungen im Einvernehmen mit dem Vorstand des Vereines,

f) Beschlussfassung über eine Jugendordnung im Einverständnis mit dem Vorstand,

g) die Wahl der beiden Jugendsprecher für die Dauer von zwei Jahren.

4. Über die Sitzung des Jugendausschusses ist eine Niederschrift auszufertigen, die vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 9 Ausschüsse

Im Bedarfsfalle können Ausschüsse gebildet werden.

Mit Ausnahme des Sportausschusses, des Jugendausschusses und des Ausschusses Pferdebetriebe werden sie vom Vorstand berufen. Ihre Tätigkeit dient der Beratung des Vorstandes. Aufgaben des Vorstandes können an sie delegiert werden.

Die Ausschüsse geben sich selbst eine Geschäftsordnung und regeln ihre Aufgaben selbst, soweit ihnen diese nicht durch die Satzung, Mitgliederversammlung oder Vorstand bereits vorgegeben sind.

Die Wahldauer und ihre Aufgaben regelt die Geschäftsordnung, die sich alle Ausschüsse in Abstimmung mit dem Vorstand geben.

Jeder Ausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Der Vorstand des Stadtreitervereines ist zu den Sitzungen einzuladen. Er kann jederzeit durch eines seiner Mitglieder den Vorsitz übernehmen und an Abstimmungen teilnehmen. Übernahme des Vorsitzes und Abstimmungsteilnahme sind jedoch beim Sport-, Jugend- und Pferdebetriebeausschuss ausgeschlossen.

Bei allen Ausschüssen ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist.

Die Wahldauer des Sportausschusses und des Ausschusses Pferdebetriebe beträgt 4 Jahre.

Der Ausschuss Pferdebetriebe wird aus allen Mitgliedspferdebetrieben gebildet. Er delegiert je ein Mitglied in den Vorstand und den Sportausschuss. Der Ausschuss bestimmt weiterhin, wer als Delegierter in die Mitgliederversammlung entsandt wird und dort für die Pferdebetriebe stimmberechtigt ist.
§ 10 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 11 Auflösung des Vereines

1. Die Auflösung des Vereines kann nur in einer zur Beschlussfassung über diesen Punkt der Tagesordnung besonders einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von 75 % aller abgegebenen Stimmen.

2. Diese Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.
1. Bei Wegfall des bisherigen gemeinnützigen Zweckes und bei Auflösung des SRV fällt das Vermögen an den Provinzialverband Westfälischer Reit- und Fahrvereine in Münster oder dessen Funktionsnachfolger, der es gemeinnützig zu verwenden hat.

2. Beschlüsse darüber, wie das Vermögen bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes zu verwenden ist, dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.

eingetragene Vereine

Reitbetriebe

NEWS 2023

Vom 05.-06.08.2023 wurden die diesjährigen Stadtmeister in der Dessur und im Springen auf den Ebenen A + L ermittelt.

Die Wetterbedingungen waren sicherlich durchwachsen, angesichts der vielen Niederschläge vor der Veranstaltung, wenngleich die Reitböden hervorragend vom Veranstalter (RV Brake) präsentiert werden konnten. dennoch mussten sich die Reiter mit erschwerten Parkbedingungen anfreunden. Aber auch dieses Problem hatten die Verantwortlichen des RV Brake vollends im Griff. An dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön und auch großes Lob an den Vorstand des RV Brake, dem es sehr gut gelungen ist dieses bislang hochrangige Turnier neu aufzusetzen und mittels einer komplett neuen Mannschaft auch mit einem gewissen Anspruch an sich selbst durchzuführen.

In diesem Jahr wurde der Modus der Stadtmeisterschaft auf lediglich eine Wertungsprüfung reduziert. Der RV Brake freute sich riesig über das Abschneiden ihrer Reiterin Mona Lünstedt als Vize-Stadtmeisterin im L-Springen, immerhin hat sie im vergangenen Jahr noch auf A-Ebene die Stadtmeisterschaft im Springen für sich entscheiden können und wagte sich in diesem Jahr an die schwerere Disziplin.

Alle Platzierungen sind im Bereich „Ergebnisse 2023“ zu finden.

Gleichzeitig nutzten die vielen jugendlichen Starter:innen ihre letzte Möglichkeit sich für das Finale des Bielefelder Jugendchampionats zu qualifizieren oder aber durch eine weitere Turnierteilnahme noch mehr Erfahrung sammeln zu können.

Das Finale findet in diesem Jahr auf der Reitanlage des ZRFV Jöllenbeck statt ! Termin siehe „Jugendchampionat“.

Wir sagen nochmal herzlichen Glückwünsch an alle Stadtmeister:innen und den Platzierten und freuen uns schon auf die kommende Stadtmeisterschaft in 2024.

Bis dahin allen alles Gute, viel Erfolg und vor allem Gesundheit für Pferd und Reiter 🙂

Stadtmeisterschaft in Brake Anfang August !!!

Finale Jugendchampionat vom 25.-27.08.23 in Jöllenbeck, ABER es gibt noch eine weitere Qualifikationsmöglichkeit ! Alle die sich bislang noch nicht qualifiziert haben, können ihre letzte Chance vor dem Finale nutzen und sich auf dem Turnier in Brake Anfang August qualifizieren. Also bitte prüfen und rechtzeitig die Nennungen der Prüfungen beim Veranstalter vornehmen ! Wir wünschen viel Erfolg 🙂

Der SRV bielefeld bietet euch passend zur Saisonvorbereitung einen Lehrgang

Am: 25.+26.03.2023 – je ab 8.30 Uhr

unter der Leitung von: Sonja Veerkamp-Rabbermann

Wo: auf der Anlage des RVV Vilsendorf

Bedingungen: Bei gutem Wetter wird je nach Teilnehmerzahl allein oder in 3er Gruppen geritten

Kosten: 35,- € für BI Jun+ JR / 60,- € Reiter + Senioren

Wer: für alle Reiter (Jun.+JR vom SRV Bielefeld werden bevorzugt)

Wie: Anmeldungen bei Stefanie Ganzemüller unter 0175-5076508 oder mail: ganzemueller@t-online.de

Wichtig: Bitte LK D + Erfolg/Niveau + Alter + Verein vom Reiter angeben und Erfolge/Niveau + alter vom Pferd angeben !!!

Die Anmeldung ist verbindlich !!!

Wir freuens uns auf viele Anmeldungen 🙂

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zentraler Springlehrgang 2023

Zur Vorbereitung auf die grüne Saison bietet der SRV Bielefeld erneut einen Springlehrgang an:

Am: 13.+ 14.04.2023 – (Do+Fr. !!!)

unter der Leitung von: Niels von Hirschheyd (Inhaber goldenes Reitabzeichen, international große Preise geritten, erfolgreicher Ausbilder junger Pferde, vielen in Bielefeld bekannt als Bereiter des Gestüts Wahl&Co.

Wo: auf der Reitanlage des RuFV Brake

Kosten: 40,- € für BI Jun+ JR / 65,- € Reiter + Senioren Bi, andere Reiter 70,-€

Wer: für alle Reiter (Jun.+JR vom SRV Bielefeld werden bevorzugt)

Wie: Anmeldungen bei Stefanie Ganzemüller unter 0175-5076508 oder mail: ganzemueller@t-online.de

Wichtig: Bitte LK D + Erfolg/Niveau + Alter + Verein vom Reiter angeben und Erfolge/Niveau + alter vom Pferd angeben !!!

!!! Reiterliche Voraussetzung ist E-Niveau! Die Anzahl der Plätze ist begrenzt

Wir freuen uns auf Eure Anmeldungen und lehrreiche Trainingstage

NEWS 2022

Die Ergebnisse stehen fest. Zum zweiten Mal in Folge war die Anlage des Bielefelder Reit- und Fahrclubs e.V. der

Ausrichtungsort für die Stadtmeisterschaft auf A- und L-Ebene sowie des Bielefelder Jugendchampionats. Am 10.+11. September gingen zahlreiche Starter ins Feld und hatten zum Ziel den Titel in der jeweiligen Kategorie zu sichern.

Die Ergebnisse finden Sie in der Kategorie Stadtmeisterschaft oder Jugendchampionat, jeweils im Bereich „Ergebnisse“. Während beim Jugendchampionat Lina Heidbrede beide Titel im Springen für sich verbuchen konnte, so gelang es Mona Lünstedt vom RV Brake den Titel im Springen auf A-Ebene aus dem Vorjahr zu verteidigen. ebenso wie Daria Stelbrink, im letzten Jahr noch unter dem Namen „Niemeier“ an den Start gegangen, die Ihren Titel in der Dressur auf L-Ebene verteidigte.

Ein großer Dank geht an den ausrichtenden Verein, der die Anlage wieder bestens vorbereitet hatte, sodaß die Reiter:innen sehr gute Bedingungen vorfanden, aber auch die Zuschauer bestens versorgt wurden und es nur wenige Regentropfen zu beklagen gab.

Vielen Dank und allen Reiter:innen weiterhin viel Erfolg.

Der SRV bielefeld bietet euch passend zur Saisonvorbereitung einen Lehrgang

Am: 02.+03.04.2022 – je ab 13 Uhr

unter der Leitung von: sonja Veerkamp-Rabbermann

Wo: auf der Anlage des RuFV Dornberg

Bedingungen: Bei gutem Wetter wird je nach Teilnehmerzahl allein oder in 3er Gruppen geritten

Kosten: 35,- € für BI Jun+ JR / 60,- € Reiter + Senioren

Wer: für alle Reiter (Jun.+JR vom SRV Bielefeld werden bevorzugt)

Wie: Anmeldungen bei Stefanie Ganzemüller unter 0175-5076508 oder mail: ganzemueller@t-online.de

Wichtig: Bitte LK D + Erfolg/Niveau + Alter + Verein vom Reiter angeben und Erfolge/Niveau + alter vom Pferd angeben !!!

Die Anmeldung ist verbindlich !!!

Wir freuens uns auf viele Anmeldungen 🙂

zentraler Springlehrgang

Zur Vorbereitung auf die grüne Saison bietet der SRV Bielefeld erneut einen Springlehrgang an:

Am: 19.+ 20.04.2022 – (Di+Mi !!!)

unter der Leitung von: Niels von Hirschheyd (Inhaber goldenes Reitabzeichen, international große Preise geritten, erfolgreicher Ausbilder junger Pferde, vielen in Bielefeld bekannt als Bereiter des Gestüts Wahl&Co.

Wo: auf dem neuen Außenplatz des BRuFC in der Senne

Kosten: 40,- € für BI Jun+ JR / 65,- € Reiter + Senioren Bi, andere Reiter 70,-€

Wer: für alle Reiter (Jun.+JR vom SRV Bielefeld werden bevorzugt)

Wie: Anmeldungen bei Stefanie Ganzemüller unter 0175-5076508 oder mail: ganzemueller@t-online.de

Wichtig: Bitte LK D + Erfolg/Niveau + Alter + Verein vom Reiter angeben und Erfolge/Niveau + alter vom Pferd angeben !!!

!!! Reiterliche voraussetzung ist E-Niveau! Die Anzahl der Plätze ist begrenzt

Wir freuen uns auf Eure Anmeldungen und lehrreiche Trainingstage

NEWS 2024

Springlehrgang 2024

am 06. + 07.04.2024

Bericht folgt in Kürze

Dressurlehrgang 2024

am 09. + 10.03.2024

Alljährlich zur Vorbereitung auf die Turniersaison richtet der SRV Bielefeld für seine Mitglieder einen Dressurlehrgang aus. In diesem Jahr war der Bielefelder Reit- und Fahrclub e.V. der Gastgeber. Als Trainerin konnte erneut Sonja Veerkamp-Rabbermann gewonnen werden. Mit viel Motivation und Engagement gab Sonja Veerkamp-Rabbermann den 14 Teilnehmerinnen wertvolle Tipps mit auf den Weg. Vielen Dank an den Bielefelder Reit- und Fahrclub für die Bereitschaft, die schöne große Halle zur Verfügung zu stellen aber auch großen Dank für die täglich perfekte Bodenpflege, darüber freuen sich dann am Ende nicht nur die Reiterinnen, sondern auch die Ausbilder und Organisatoren.

Prüfung zum Trainerassistenten Reiten

Um die Bielefelder Vereine bei der Gewinnung von Nachwuchstrainern zu unterstützen, hat der Stadtreiterverband Bielefeld einen Lehrgang zum Trainerassistenten angeboten.

8 Teilnehmerinnen stellten sich der Herausforderung. Unter der Leitung von Sabine Steen (ZRFV Jöllenbeck) und Stefanie Ganzemüller (SRV, Ausbildung u. Lehrgänge) wurden viele theoretische Grundlagen vermittelt und motiviert in die Praxis umgesetzt. An dieser Stelle bedankt sich der SRV Bielefeld nochmal beim ZRFV Jöllenbeck, die ihre schön sanierte Anlage, ihre Schulpferde und auch ihre Reitschule für den Lehrgang und den Prüfungstag zur Verfügung gestellt haben.

Die Prüfer:in Claudia Dornhoff und Clemens Brüggemann konnten am Ende allen 8 Teilnehmerinnen zum bestandenen Trainerassistenten Reiten gratulieren. Wir gratulieren:

Susanne Machnik, Enya Johne, Carlotta Steuernagel, Stine Krumsiek, Hanne Barz, Sarina Gotsch, Marlene Heidemann und Sarah Wittler

 

Nachruf Reinhard Milse

Leider erhielten wir die Nachricht, dass Reinhard Milse kurz vor dem Weihnachtsfest 2023 plötzlich verstorben ist. „Reini“ war ein Urgestein des Braker Reitvereins und hat sich dort unzählige Jahre ehrenamtlich eingebracht, in den letzen Jahren auch als Vorstandsmitglied. Mit ihm verliert der Bielefelder Reitsport einen zuverlässigen Reitsportfan, Organisator, Macher und einfach netten Menschen, der immer ein offenes Ohr für Jedermann hatte.

Wir wünschen der Familie alles Gute und sagen Danke Reini für all die aktiven Jahre!

Nachruf Werner Lippert

Mit großem Bedauern hat uns die Nachricht erreicht, dass unser Kassenwart Werner Lippert im Dezember 2023 verstorben ist. Werner war über zwei Jahrzehnte ehrenamtlich für den Stadtreiterverband aktiv, darüber hinaus ebenfalls im Ravensberger Zucht, Reit- u Fahrverein Jöllenbeck.

Wir danken ihm außerordentlich für sein langjähriges Engagement und wünschen den Angehörigen viel Kraft und Zuversicht für die Zukunft.

DANKE Werner !

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